Münchener Zentrum für Lehrerbildung
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Fachwechsel und Studiengangwechsel

  1. Was ist bei einem Orts-, Studiengang- oder Fachwechsel zu beachten?
  2. Können mir Leistungen aus einem früheren Studium anerkannt werden?
  3. Wie kann ich mir im Falle eines Fach- oder Studiengangwechsels Leistungen anrechnen lassen?
  4. Wie funktioniert ein Wechsel in einen modularisierten Lehramtsstudiengang?
  5. Kann ich in einem höheren Semester modularisiert weiterstudieren?

 

1. Was ist bei einem Orts-, Studiengang- oder Fachwechsel zu beachten?

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob ein Wechsel innerhalb eines Bundeslandes oder in ein anderes Bundesland statt findet und ob der Studiengang und die Fächer beibehalten werden oder nicht.

Wird innerhalb Bayerns nur die Universität gewechselt, Studiengang und Fächer aber beibehalten, so muss man sich lediglich an der Universität, an der das Studium fortgesetzt werden soll, im entsprechenden Semester immatrikulieren. Achtung: Bei zulassungsbeschränkten Fächern, müssen Sie sich für das entsprechende Semester bewerben.
Studierende, die modularisierte Studienleistungen erworben haben, müssen diese in jedem Fall anerkennen lassen.

Bei einem Studiengang- oder Fachwechsel innerhalb der LMU ist ein Antrag auf Studien- oder Fachwechsel bei der Studentenkanzlei ein zu reichen. Studiengang- und Studienfachwechsel können grundsätzlich nur innerhalb der dafür festgesetzten Frist beantragt werden.

Wird in ein anderes Bundesland  und/oder der Studiengang und/oder die Fächerkombination gewechselt, so sind grundsätzlich drei Schritte zu beachten:

  • Zunächst einmal müssen die Fachstudienberater bzw. Professoren zur Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen kontaktiert werden.
  • Der zweite Schritt ist der Gang zum Prüfungsamt für Lehrämter an öffentlichen Schulen, das anhand der anerkannten Leistungen eine Einstufung des Studierenden in ein bestimmtes Semester vornehmen kann. Falls Sie modularisiert Studieren, lassen Sie sich eine Bestätigung Ihres universitären Prüfungsamtes geben.

Achtung: Unter bestimmten Umständen kann es günstiger sein sich in ein niedrigeres Semester einstufen zu lassen, z.B. ist es bei zulassungsbeschränkten Fächern oft einfacher in das erste Semester zugelassen zu werden als in ein höheres. Außerdem ist es beispielsweise bei LA-Gymnasium nicht ratsam, sich ins vierte Semester einstufen zu lassen, wenn man nicht sicher ist, dass man die Zwischenprüfung schon im darauf folgenden Semester ablegen kann. Was bei der Semestereinstufung sinnvoll ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

  • Der letzte Schritt ist dann die Immatrikulation für das jeweilige Semester in dem entsprechenden Lehramtsstudiengang.

Achtung: Bei zulassungsbeschränkten Fächern, müssen Sie sich für das entsprechende Semester bewerben!

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2. Können mir Leistungen aus einem früheren Studium anerkannt werden?

Sofern sich Studieninhalte Ihres jetzigen oder angestrebten Studiums mit Inhalten Ihres früheren Studiums decken, können Ihnen Studienleistungen anerkannt werden. Dazu kontaktieren Sie die Fachstudienberater bzw. Professoren der jeweiligen Fächer, denen Sie sämtliche Unterlagen (Scheine, Studienbuch etc.) vorlegen müssen. Die anerkannten Leistungen müssen dann wiederum dem Prüfungsamt vorgelegt werden, das einen Semesteranrechnungsbescheid erstellen kann. Falls Sie modularisiert studieren, lassen Sie sich eine Bestätigung Ihres universitären Prüfungsamtes geben.

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3. Wie kann ich mir im Falle eines Fach- oder Studiengangwechsels Leistungen anrechnen lassen?

Was die Anerkennung der einzelnen Studienleistungen betrifft, kontaktiert man die Fachstudienberater bzw. Professoren der betroffenen Institute. Die anerkannten Leistungen müssen dann wiederum nach der Absprache mit den Fachstudienberatern dem Prüfungsamt vorgelegt werden, das somit die Einstufung in ein bestimmtes Semester vornehmen kann. Falls Sie modularisiert Studieren, lassen Sie sich eine Bestätigung Ihres universitären Prüfungsamtes geben.

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4. Wie funktioniert ein Wechsel in einen modularisierten Lehramtsstudiengang?

Die letzte Generation von Studienanfängern, die gemäß der LPO I in der Fassung von 2002 studiert, wird zum WS 09/10 eingeschrieben. Demnach können Fach-, Studiengang- und Ortswechsler ab dem Sommersemester 2010 in Lehramtsstudiengänge nach dem "alten" System nur noch in höhere Fachsemester eingeschrieben werden:

  • Wintersemester 2011/2012 mindestens fünftes Semester

  • Sommersemester 2012 mindestens sechstes Semester usw.

Um in ein höheres Fachsemester eingeschrieben zu werden, müssen Sie zunächst Ihre Studienleistungen von den entsprechenden Fachstudienberatern - siehe Frage 2 - anerkennen lassen. Damit können Sie sich beim Prüfungsamt für Lehrämter an öffentlichen Schulen einen Semesteranrechnungsbescheid ausstellen lassen und sich schließlich in das entsprechende Fachsemester immatrikulieren.
Falls Sie das Prüfungsamt nicht in ein entsprechendes Fachsemester einstufen kann, müssten Sie sich in einen modularisierten Lehramtsstudiengang immatrikulieren. Auch hier können Studienleistungen angerechnet werden.

Beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nach der LPO I von 2002 studieren und sich für ein Erweiterungsfach interessieren, sich nach alter Ordnung in das Erweiterungsfach einschreiben (und ggf. bewerben) müssen. Hierzu ist keine Anrechnung nötig. Sie können sich also durchaus ins erste Semester einschreiben bzw. für das erste Semester bewerben. (Siehe Themenbereich Modularisierung Frage 5)

5. Kann ich in einem höheren Semester modularisiert weiterstudieren?

Die erste Generation von Studienanfängern, die gemäß der LPO I in der Fassung von 2008 studiert, wurde zum Wintersemester 10/11 eingeschrieben. Demzufolge können Fach-, Studiengang- und Ortswechsler nur bedingt in die modularisierten Studiengänge in höhere Fachsemester eingeschrieben werden:

  • Wintersemester 10/11 nur erstes Semester

  • Sommersemester 2011 höchstens zweites Semester

  • Wintersemester 11/12 höchstens drittes Semester usw.

Um in ein höheres Fachsemester eingeschrieben zu werden, müssen Sie zunächst Ihre Studienleistungen von den entsprechenden Fachstudienberatern - siehe Frage 2 - anerkennen lassen. Damit können Sie sich bei den entsprechenden universitären Prüfungsämtern eine Bestätigung über die Semesterzahl ausstellen lassen und sich schließlich in das entsprechende Fachsemester immatrikulieren.