Münchener Zentrum für Lehrerbildung
print

Links und Funktionen
Sprachumschaltung

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Weitere Informationen

  1. Wie kann ich mich über die aktuellen Lehrpläne in Bayern informieren?
  2. Was bringt ein Auslandaufenthalt im Rahmen eines Lehramtsstudiums?
  3. Wie sieht die Zukunft der Lehrerausbildung gerade im Hinblick auf die Modularisierung des Studiengangs aus?
  4. Wie geht es nach dem Studium weiter?

 

1. Wie kann ich mich über die aktuellen Lehrpläne in Bayern informieren?

Die ausführlichen Lehrpläne für alle Schularten in Bayern kann man im Internet auf den Seiten des Kultusministeriums oder auf den  Seiten des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung München (ISB) (dort unter dem Punkt Lehrpläne und Standards) finden.

 

 

2. Was bringt ein Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Lehramtsstudiums?

Das Erlernen einer fremden Sprache und Kultur sowie die Kontaktaufnahme mit einem anderen Universitäts- bzw. Bildungssystem erweitern den eigenen Horizont und formen die Persönlichkeit. Ein Auslandsaufenthalt über einen längeren Zeitraum macht sich immer positiv im Lebenslauf. Manche Studienrichtungen (z.B. Lehramt Englisch) fordern gezielt einen Auslandsaufenthalt und bieten Hilfestellung bei der Durchführung.

Grundsätzlich bestehen für Lehramtsstudierende zwei Möglichkeiten, einen Aufenthalt im Ausland zu nutzen:

Studium an einer Hochschule im Ausland:
Über Sprache und Kultur des Gastlandes hinaus, können Sie durch ein ein- oder zweisemestriges Auslandsstudium einem besonderen Interesse nachgehen und dementsprechend Schwerpunkte in Ihrem Studium setzen. Idealerweise bereiten Sie einen Aufenthalt frühzeitig vor, nehmen zunächst Kontakt zu Ihrem Fach auf, erkundigen sich nach Partnerhochschulen und sprechen im weiteren Verlauf auch ein mögliches Studienprogramm mit der ausländischen Hochschule ab. So können Sie im Vorfeld sicherstellen, ob und was Ihnen von den Studienleistungen, die Sie im Ausland erbringen, anerkannt werden kann.
Es gibt eine Vielzahl von Programmen und Organisationen, über die Sie Unterstützung, Möglichkeiten der Finanzierung oder auch Teilstipendien erhalten können. Das Referat für Internationale Angelegenheiten der LMU kann Ihnen bei der Planung behilflich sein.

Fremdsprachenassistenz:
Für künftige Lehrerinnen oder Lehrer könnte es besonders interessant sein, für ein Schuljahr an einer der zahlreichen Partnerschulen zu unterrichten. Als sogenannte(r) Fremdsprachenassistent(in) assistieren Sie ca. 12 Stunden wöchentlich im Deutschunterricht. Hier erlangen Sie zusätzlich zur Vertiefung Ihrer Sprachkenntnisse und der Kenntnisse über die Kultur des Gastlandes hinaus einen vertieften Einblick in das Bildungswesen und die Lehr- und Lernkultur eines anderen Landes. Außerdem haben Sie als künftige Lehrerin oder als künftiger Lehrer für die Dauer eines Schuljahres die Möglichkeit, sich auszuprobieren und so gesehen ein besonders intensives Praktikum zu durchlaufen.
Nähre Informationen finden Sie auf den Seiten des Pädagogischen Austauschdienstes.

 

 

3. Wie sieht die Zukunft der Lehrerausbildung gerade im Hinblick auf die Modularisierung des Studiengangs aus?

Die Änderung der bayerischen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) umfasst im Einzelnen folgende Eckpunkte:

  • Das Lehramtsstudium wird wie bei Bachelor-/Master-Studiengängen in so genannte Module, thematisch abgeschlossene Lehreinheiten von ein bis zwei Semestern, unterteilt. Module können dabei aus ganz verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (z.B. Vorlesungen, Übungen, Seminaren, Projektseminaren, Selbststudium, Projektarbeiten). Die einzelnen Module schließen jeweils mit einer Prüfung ab. Wichtig ist hierbei, dass der Abschluss des Studiums weiterhin das Staatsexamen ist, der Aufbau des Studiums aber vergleichbar mit den Bachelor-/Master-Studiengängen wird.
  • Das Lehramtsstudium wird mit einem Leistungspunktesystem (Europeen-Credit-Transfer-System) versehen. Jedem Modul wird eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten zugeordnet, die national und international übertragbar sind. Das bedeutet, dass jede erfolgreiche Leistung mit einer vorher festgelegten Anzahl an ECTS-Punkten honoriert wird, die im Laufe des Studiums addiert werden. Um sich für die erste Staatsexamensprüfung anmelden zu können, braucht man eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkten.
  • Von Anfang an umfasst das Lehramtsstudium sowohl die Fachwissenschaften als auch die Fachdidaktik, die Erziehungswissenschaften und Schulpraktika.
  • Das Lehramtsstudium schließt mit der ersten Lehramtsprüfung ab, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums, die 40 Prozent der Gesamtnote ausmachen und aus dem ersten Staatsexamen, das mit 60 Prozent zur ersten Staatsprüfung zählt. Die Veränderung hier ist, dass bisher nur die Staatsexamensnote zählte, die während des Studiums erbrachten Leistungen aber nicht.
  • Diese Änderung wird an der LMU zum Wintersemester 2010/2011 umgesetzt. Diejenigen Studierenden, die schon zu einem früheren Zeitpunkt ihr Studium aufgenommen haben, bis 2009/2010 aber noch nicht die Abschlussprüfung gemacht haben, werden weiterhin in dem alten System studieren können. Die neue Regelung tritt also zum ersten Mal für die Studienanfänger in Kraft, die zu diesem Zeitpunkt (WS 2010/2011) ihr Studium beginnen. Alle anderen, die sich bis zum WS 2009/2010 eingeschrieben haben, bleiben im alten System und können gemäß der LPO I in der Fassung von 2002 ihr Studium nach diesen Regelungen bis spätestens Herbst 2016 abschließen.
  • Die letzte Generation von Studienanfängern, die gemäß der LPO I in der Fassung von 2002 studiert, wird zum WS 09/10 eingeschrieben. Demnach können Fach-, Studiengang- und Ortswechsler ab dem Sommersemester 2010 in Lehramtsstudiengänge nach dem "alten" System nur noch in höhere Fachsemester eingeschrieben werden:
    - Sommersemester 2010 mindestens zweites Semester
    - Wintersemester 10/11 mindestens drittes Semester
    - Sommersemester 2011 mindestens viertes Semester usw.

 

Aktuelle Meldungen zur Studienreform finden sich des Weiteren auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie auf den Seiten des MZLLMU.

 

 

4. Wie geht es nach dem Studium weiter?

In der Lehramtsausbildung stellt das Studium die erste Phase dar. Das Referendariat, dass an das Studium anschließt, bezeichnet man als zweite Phase.

Das Referendariat sieht in seinem Aufbau je nach Lehramt unterschiedlich aus.  Genaueres hierzu kann man auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden. Die Informationen sind nach Schularten gegliedert.
Generell dauert das Referendariat 2 Jahre und kann nur zum Schuljahresbeginn (September) eines jeden Jahres begonnen werden. Beim Lehramt Gymnasium kann das Referendariat ebenso im Februar begonnen werden.
Die Richtlinien, sowie die Prüfungsanforderungen kann man der LPO II entnehmen. Diese ist auf den Seiten der Bayerischen Staatsregierung zu finden.

Nach der Anmeldung zum ersten Staatsexamen werden die Unterlagen für die Anmeldung zum Referendariat vom Kultusministerium per Post versandt. In diesen Anmeldeformularen kann man drei Wunschorte bzw. 3 Regierungsbezirke angeben, an denen man das Referendariat am liebsten ableisten würde. Die Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, es kann aber keine Garantie dafür gegeben werden, dass man dann auch tatsächlich an seinem Wunschort zum Einsatz kommt.

Das Referendariat schließt mit dem zweiten Staatsexamen ab.