Zwischenprüfung
Studierende, die im Wintersemester 2010/11 oder später beginnen und daher in modularisierten Lehramtsstudiengängen eingeschrieben sind, müssen keine Zwischenprüfung ablegen.
- Was beinhaltet die Zwischenprüfung und in welchen Fächern wird sie abgelegt?
- Welche Termine sind für die Zwischenprüfung zu beachten?
- Wo findet die Anmeldung für die Zwischenprüfung statt?
- Wo findet man weitere Informationen bezüglich der Zwischenprüfung (z.B. wo bekommt man Zwischenprüfungen aus vorhergehenden Semestern)?
- Wie erfährt man, welche Prüfer die Zwischenprüfung abnehmen?
1. Was beinhaltet die Zwischenprüfung und in welchen Fächern wird sie abgelegt?
Die Zwischenprüfung ist eine akademische Prüfung, die dazu dienen soll, die Befähigung für die Aufnahme in das Hauptstudium zu überprüfen. Sie ist in den nach der LPO I gewählten vertieft studierten Fächern (Lehramt Gymnasium und Sonderpädagogik) abzulegen.
Die Zwischenprüfung entfällt, wenn das betreffende Fach als Erweiterungsfach studiert wird (Ausnahme: Katholische Religionslehre). Außerhalb des Lehramts an Gymnasien (bei Grund-, Haupt- und Realschullehramt sowie bei Lehramt an Beruflichen Schulen) ist sie dann abzulegen, wenn das Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt anstelle des Unterrichtsfaches getreten ist .
Die Zwischenprüfung soll der Selbstkontrolle der Studierenden über ihren Studienerfolg und als Eignungsüberprüfung für das gewählte Studium dienen. Sie schließt das Grundstudium ab.
2. Welche Termine sind für die Zwischenprüfung zu beachten?
Die Prüfungen werden am Ende jedes Semesters abgehalten. Die genauen Termine werden rechtzeitig institutsintern bekannt gegeben.
Die Zwischenprüfung muss spätestens nach dem fünften Fachsemester zum ersten Mal abgelegt werden.
Die Institute setzen selbstständig eine Anmeldefrist fest (in der Regel vier Wochen vor den Prüfungen). Einzelne Scheine und Leistungen können gegebenenfalls bis einige Tage nach dieser Frist nachgereicht werden.
3. Wo findet die Anmeldung für die Zwischenprüfung statt?
Die Anmeldung für die Zwischenprüfung verhält sich von Fach zu Fach verschieden. Die Institute der jeweiligen Fächer informieren Sie dabei genauer über das jeweilige Anmeldeverfahren.
Man wird dann zur Zwischenprüfung zugelassen, wenn
- die geforderten Zulassungsvoraussetzungen im jeweiligen Fach erbracht wurden;
- man in dem Semester, in dem man die Zwischenprüfung ableistet, ordnungsgemäß an der Universität München immatrikuliert ist.
4. Wo findet man weitere Informationen bezüglich der Zwischenprüfung (z.B. wo bekommt man Zwischenprüfungen aus vorhergehenden Semestern)?
Bei den jeweiligen Instituten beziehungsweise den Fachstudienberatern erhält man weitergehende Informationen zur Zwischenprüfung.
Zwischenprüfungen aus vorhergehenden Semestern sind bei den Fachschaften, auf den Homepages der Institute, in den Sekretariaten der Institute sowie bei Dozenten erhältlich.
5. Wie erfährt man, welche Prüfer die Zwischenprüfung abnehmen?
Je nach Fächerwahl kann die Zwischenprüfung zentral gestellt sein oder von einem Dozenten abgenommen werden.
Auch hier informieren die Fachstudienberater beziehungsweise die einzelnen Institute.
Innerhalb der einzelnen Fächer gestaltet sich die Zwischenprüfung unterschiedlich.
Beispiel Deutsch: Die Studierenden können wählen, ob sie die Zwischenprüfung in NDL, Germanistischer Linguistik oder Mediävistik ablegen.
Die Zwischenprüfung in NDL beziehungsweise in Germanistischer Linguistik besteht jeweils aus einem zentral gestellten Teil und aus einem dozentenspezifischen Teil. In Mediävistik hingegen ist die gesamte Zwischenprüfung dozentenspezifisch.