Lehramt an Grundschulen zum WS 20/21 zulassungsfrei!
29.06.2020
Die örtliche Zulassungsbeschränkung für die Grundschuldidaktik (Lehramt an Grundschulen) wurde für den Studienbeginn zum WS 20/21 aufgehoben. Wenn Sie Lehramt an Grundschulen studieren möchten, ist keine Bewerbung für den Studiengang notwendig. Einzlene Fächer (z.B. Schulpsychologie) bleiben zulassungsbeschränkt oder bedürfen einer anderen Art der Zulassung, wie einer Eignungsprüfung.