Neue Corona-Updates zum Lehramtsstudium
09.12.2021
Bitte beachten Sie folgende neue Sonderregelungen für das Wintersemester 2021/22 und den Prüfungstermin Frühjahr 2022 für die Ablegung der Ersten Staatsprüfung:
1. Das Wintersemester 2021/22 zählt auch als „Corona-Semester“:
Die COVID-19-bedingten Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu den Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz werden, wie in den drei vergangenen Semestern auch, für das Wintersemester 2021/2022 erneut verlängert.
Detaillierte Informationen, welche Fristen dies betrifft und wie sich diese verändern finden Sie in unserem Corona-Update unter Sonderregelung Fristen.
2. Sonderregelungen für den Prüfungstermin Frühjahr 2022
Aufgrund der momentanen Umstände gibt es Sonderregelung in Bezug auf den Nachweis von
- Modulleistungen,
- Schulpraktika,
- sportpraktischen Prüfungen und
- anderen Zulassungsvoraussetzungen.
Detaillierte Informationen finden Sie beim Bayerischen Ministerium für Unterricht und Kultus.
Eine Zusammenfassung der geltenden Regularien finden Sie auch im MZL -Corona Update unter Sonderregelungen zur Ersten Staatsprüfung.