Zulassungsvoraussetzungen für bestimmte Studienfächer
Für manche Studiengänge oder Studienfächer bestehen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um den Studiengang oder das Studienfach studieren zu können. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen, wofür sie gelten und welche weiteren Schritte in solch einem Fall für Sie zu gehen sind:
örtliche Zulassungsbeschränkungen (NC)
Bei manchen Studienfächern gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen, die Anzahl der Bewerber:innen übersteigt. In diesen Fällen wird eine Auswahl über die Abiturdurchschnittsnote ("NC") getroffen. Weiterführende Informationen zur Ermittlung des NC-Werts finden Sie in unseren FAQs.
Bitte beachten Sie, dass sich Zulassungsbeschränkungen ändern können, daher prüfen Sie rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss 15. Juli für das Wintersemester bzw. 15. Januar für das Sommersemester, ob für Ihr Wunschfach kurzfristig eine Zulassungsbeschränkung eingeführt wurde!
Folgende Fächer sind örtlich zulassungsbeschränkte Fächer (sog. "NC‑Fächer"), für die eine Bewerbung notwendig ist:
- Schulpsychologie
- Wirtschaftswissenschaften
- Wirtschaftspädagogik II (Lehramt an beruflichen Schulen)
- Erweiterungsfach Beratungslehrkraft
- Sport (an der TU München; es besteht kein NC, eine Bewerbung an der TU München ist trotzdem notwendig)
Informationen zur Bewerbung für Sport als Unterrichtsfach und Didaktikfach
Das Bewerbungsverfahren an der LMU München
1. Schritt: Online-Bewerbung und ggf. Dokumentenversand
2. Schritt: Zulassungsbescheid abwarten
3. Schritt: Online-Immatrikulation und Versand der Unterlagen an die Studentenkanzlei
Bewerbungsfristen:
-
für das Wintersemester: bis spätestens 15. Juli
-
für das Sommersemester: bis spätestens 15. Januar (nur höhere Fachsemester)
Hinweise zur Bewerbung
- Sie können sich an der LMU nur für ein örtlich zulassungsbeschränktes Fach bewerben.
- Bei der Bewerbung für Schulpsychologie im Rahmen der Lehramtsstudiengänge Grund-, Mittel- und Realschule müssen Sie im Online-Bewerbungsantrag Schulpsychologie als Erweiterungsfach auswählen. Erst bei der Immatrikulation geben Sie an, ob Sie Schulpsychologie als Unterrichtsfach oder tatsächlich als reines Erweiterungsfach studieren möchten.
Hinweise zum Zulassungsbescheid
- Wer einen positiven Zulassungsbescheid erhält, kann sich an der LMU zu den vorgesehenen Terminen immatrikulieren.
- Falls Sie einen negativen Zulassungsbescheid (Ablehnung) erhalten haben, bedeutet dies nicht, dass Sie grundsätzlich vom Studium ausgeschlossen sind. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, sich in einen zulassungsfreien Studiengang bzw. ein zulassungsfreies Fach einzuschreiben. Darüber hinaus dürfen Sie vielleicht auch noch auf einen Studienplatz im Nachrück- oder Losverfahren hoffen.
Eignungsprüfungen
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss 15. Juli für das Wintersemester bzw. 15. Januar für das Sommersemester, ob für Ihren Wunschstudiengang kurzfristig eine Zulassungsbeschränkung, ein Eignungsfeststellungs-, Voranmelde - oder Studienorientierungsverfahren eingeführt wurde!
Die folgenden Fächer erfordern das Bestehen einer Eignungsprüfung, zu der Sie sich anmelden müssen:
Fach: | Weiterführende Informationen und Termine: |
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Englisch |
Eignungsfeststellungsverfahren (C-Test an der LMU München) |
Kunst (LA GS, MS, RS) |
Eignungsprüfung (Mappenabgabe an der LMU München) |
Kunst (LA GYM) |
Eignungsprüfung (Mappenabgabe an der Akademie der Bildenden Künste München) |
Musik | Eignungsprüfung (an der Hochschule für Musik und Theater München) |
Sport | Eignungsprüfung (Sporteignungsprüfung der bayerischen Universitäten; Achtung: zusätzlich ist auch eine Bewerbung an der TU München notwendig!) |
Wer die Eignungsprüfung mit Erfolg abgelegt hat, kann sich bei der Studentenkanzlei für das gewünschte Fach zu den vorgegebenen Terminen immatrikulieren.
Wie die Zulassung zu Fächern mit Eignungsprüfung funktioniert, erfahren Sie in folgendem Erklärvideo der zentralen Studienberatung der LMU. (externer Link auf Youtube)