Münchener Zentrum für Lehrerbildung
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Allgemeines zur Ersten Staatsprüfung (="Staatsexamen")

Am Ende des Lehramtsstudiums steht die Erste Staatsprüfung. Sie wird nicht von den Universitäten selbst, sondern als zentrale staatliche Prüfung vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus organisiert und durchgeführt.

"Staatsexamen", "Staatsprüfung" oder "Lehramtsprüfung"?

Das Studium für ein Lehramt an öffentlichen Schulen schließt mit der Ersten Staatsprüfung, meist "Staatsexamen" genannt, ab. Zusammen mit dem Lehramtsstudium (und den darin absolvierten Modulprüfungen) ergibt es die Erste Lehramtsprüfung.

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Die Erste Staatsprüfung ist sowohl eine Hochschulabschlussprüfung als auch eine Einstellungsprüfung. Sie dient der Feststellung, ob auf Grund des Studiums die fachliche Eignung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erworben wurde.
Die Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen dient dazu, die Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen zu erwerben.

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsprüfung

Zuständig für die Anmeldung und Zulassung zur bzw. Durchführung der Ersten Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen ist die Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen am Hochschulstandort München. Die Meldung zur Ersten Staatsprüfung erfolgt online.

Prüfungstermine

Die Prüfungen finden im Frühjahr und Herbst jeden Jahres jeweils zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit statt. Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung erfolgt immer ca. ein halbes Jahr vor dem Prüfungstermin.
Die genauen Termine für die Anmeldung, die Abgabe der Unterlagen und die Prüfungszeiträume veröffentlicht die Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen auf ihrer Internetseite.

Für den Fall einer mündlichen Prüfung beachten Sie bitte folgendes: Damit die korrekte Durchführung einer mündlichen Prüfung organisiert werden kann, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über ggf. Anmeldezeiträume, Termine und zuständige Prüfer:innen auf den Webseiten der jeweiligen Fächer.

Spätestens zum Ende der Höchststudiendauer müssen Sie die Erste Staatsprüfung ablegen.

Prüfungsteile

Die Erste Staatsprüfung besteht aus schriftlichen, mündlichen und – soweit in einzelnen Fächern vorgeschrieben – aus praktischen Teilen. Die Anzahl und Art der Prüfungen kann unter dem jeweiligen Fach in der LPO I nachgelesen werden.

Die Erste Staatsprüfung im Fach Erziehungswissenschaften kann als gesonderte Prüfung abgelegt werden, ansonsten kann die Erste Staatsprüfung nur als Ganzes zu einem Prüfungstermin absolviert werden.