Verbesserung der Einstellungschancen durch eine Erweiterung
Wie die Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst berücksichtigt wird, beschreiben die Merkblätter des Bayerischen Kultusministeriums, die Sie am Seitenende unter "Weiterführende Links" finden.
Dazu gibt es Folgendes zu beachten:
- Für die Einstellung ist die Gesamtprüfungsnote in der Fächerverbindung entscheidend. Sie kann durch ein Erweiterungsfach nicht aufgewogen werden.
- Liegt ein Erweiterungsfach vor, werden für die Einstellung zwei Noten gebildet: Eine Gesamtprüfungsnote für das Lehramt (aus Erster und Zweiter Lehramtsprüfung) und eine zusammenfassende Note, die das Erweiterungsfach beinhaltet. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Merkblättern, wie diese zusammenfassende Note gebildet wird.
Für die Einstellung wird immer die bessere der beiden Noten berücksichtigt, damit ist eine Verschlechterung ausgeschlossen. - Unterscheidung "grundständige" vs. "nachträgliche" Erweiterung:
Grundständig ist eine Erweiterung, in der sowohl das erste als auch das zweite Staatsexamen erfolgreich absolviert werden. Man spricht von einer nachträglichen Erweiterung, wenn (a) im Erweiterungsfach nur die erste Staatsprüfung abgelegt wird, (b) die erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach nach der Zweiten Staatsprüfung in der Fächerverbindung abgelegt wird oder (c) die zweite Staatsprüfung gar nicht vorgesehen ist.
Für die Erhöhung der Einstellungschancen gibt es zwei Möglichkeiten:
- eine bessere Gesamtprüfungsnote im Erweiterungsfach als in den Unterrichtsfächern.
In der zusammenfassenden Note zählt die Erweiterung 20%. Wenn die Note der Erweiterung besser ist als die der Fächerkombination, kann sich die Einstellungsnote deutlich verbessern. Bei einer grundständigen Erweiterung verbessert sich die zusammenfassende Note bei einer Differenz von einer Notenstufe zwischen der Note in der Fächerverbindung und der Note in der Erweiterung um 0,2. - gegebenenfalls ein gewährter Bonus auf die zusammenfassende Note.
Der Bonus wird zum Zeitpunkt der Einstellung gewährt, jährlich angepasst und ist daher nicht planbar! Da er auf die zusammenfassende Note und nicht auf die Gesamtprüfungsnote in der Fächerkombination gerechnet wird, ist die Note im Erweiterungsfach wichtig. Der Bonus kann mit einer besseren Note im Erweiterungsfach zusammenwirken oder von einer Verschlechterung aufgewogen werden.
Die Art, wie sich Erweiterungsfächer auf eine Einstellung auswirken, ist je nach Lehramt unterschiedlich:
- Bei Grund- und Mittelschule wird jeder Bewerber mit einem Erweiterungsfach vorgezogen, wenn die zusammenfassende Note gleich oder besser ist als die Gesamtprüfungsnote des Mitbewerbers. Boni gibt es hier nur auf wenige Fächer.
- Bei Realschule und Gymnasium erhalten Bewerber mit Erweiterung derzeit bei einigen Erweiterungsfächern unterschiedliche Boni bis maximal 0,5 auf die zusammenfassende Note.