Erweiterung
Jeder Lehramtsstudiengang kann – muss aber nicht – erweitert werden. Das Studium eines Erweiterungsfaches bietet die Möglichkeit, die grundständige Fächerkombination durch ein zusätzliches Fach bzw. eine pädagogische Qualifikation zu erweitern.
Dieses Tutorial informiert Sie über die wichtigsten Schritte bei der Hinzunahme eines Erweiterungsfaches:
Weitere Informationen zum Thema Erweiterung
Zeitpunkt für eine Erweiterung
- während des Lehramtsstudiums (wir empfehlen den Start ab dem 3. Semester, wenn man in der Fächerkombination des jeweiligen Lehramtsstudiengangs bereits zurechtkommt, gut orientiert ist und den Aufwand und seine eigenen Kapazitäten einschätzen kann)
- meist zum Winteresemester; einige Erweiterungsfächer können aber auch zum Sommersemester begonnen werden
- nach Erwerb der Lehramtsbefähigung als nachträgliche Erweiterung
Auswirkungen auf die Regel- und Höchststudiendauer:
- die Regelstudienzeit erhöht sich um zwei Semester
- die Höchststudiendauer erhöht sich nicht
Erweiterungsmöglichkeiten
Welche Erweiterungen möglich sind, hängt von Ihrem Lehramtsstudiengang ab. Eine Übersicht, welche Erweiterungsmöglichkeiten Ihnen grundsätzlich für Ihren Lehramtsstudiengang zur Auswahl stehen, finden Sie in den Lehramtsstudiengangsbeschreibungen auf der LMU-Seite.
Die detaillierte Beschreibung der einzelnen Erweiterungsfächer entnehmen Sie den Studiengangsbeschreibungen, die Sie über den Studiengangsfinder der LMU suchen können.
Eine Liste aller in Bayern möglichen Erweiterungsfächer finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Kultusministeriums.
Aufwand einer Erweiterung
Erweiterungsfächer mit verpflichtenden Studienleistungen
Es gibt Erweiterungsfächer, bei denen Studienleistungen in Form von ECTS-Punkten oder Scheinen erworben werden müssen, um sich für die Staatsexamensprüfung im Erweiterungsfach anmelden zu können. In diesem Fall ist eine Immatrikulation in diesem Fach zwingend notwendig.
Erweiterungsfächer ohne verpflichtende Studienleistungen
In vielen Erweiterungsfächern sind keine Studienleistungen zu erbringen. Allerdings muss in einigen Fächern eine Eignungsprüfung erfolgreich absolviert werden oder es müssen noch weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung erfüllt werden (z.B. Fremdsprachenkenntnisse oder Praktika). In den Erweiterungsfächern, in denen keine Studienleistungen zu erbringen sind, ist es theoretisch nicht notwendig, sich (in diesem Erweiterungsfach) zu immatrikulieren. Wenn Sie jedoch Lehrveranstaltungen (auch zur Prüfungsvorbereitung) besuchen möchten, dann müssen Sie sich auch in diesem Erweiterungsfach immatrikulieren.
Welche Erweiterungsfächer Studienleistungen erfordern bzw. in welchen Erweiterungsfächern andere Leistungen absolviert werden müssen, entnehmen Sie folgender Übersicht.
Staatsexamen im Erweiterungsfach
Die Erste Staatsprüfung muss wie in einem Unterrichtsfach abgelegt werden. Die Staatsprüfung im Erweiterungsfach unterscheidet sich nicht von der im Unterrichtsfach, hat also keinen geringeren Umfang. Das Wissen muss man sich dementsprechend aneignen. Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung ist zeitgleich mit der Fächerkombination oder nach dem erfolgreichen Ablegen dieser möglich.
Tipp: Im Falle einer Erweiterung sprechen Sie mit der Fachstudienberatung des von Ihnen gewählten Faches bezüglich Zeitpunkt und Art der Erweiterung, wie Sie ggfs. erforderliche Studienleistungen erbringen können und vor allem wie Sie sich am besten auf die Staatsprüfung vorbereiten!
Argumente für/gegen eine Erweiterung
Was spricht für das Studium eines Erweiterungsfachs?
- Interesse an einem weiteren Unterrichtsfach
- Interesse an einer weiteren Qualifikation (z.B. Deutsch als Zweitsprache) bzw. an einem weiteren Arbeitsfeld (z.B. als Schulpsycholog:in, Beratungslehrkraft)
- Gewünschte Fächerkombination ist in Bayern nicht möglich – Studium des Wunschfachs (zumindest) als Erweiterungsfach
- evtl. Verbesserung der Einstellungschancen, je nach Fach und Note in der Erweiterung (siehe unten)
Was spricht gegen das Studium eines Erweiterungsfachs?
- Höherer Aufwand im Studium
- Verlängerung der Studiendauer
- Höhere Anzahl an Staatsexamensprüfungen
- Höhere Selbstverantwortung bei der Vorbereitung auf die Erste Staatsprüfung in der Erweiterung
- teilweise nur sehr geringe bzw. schwer abschätzbare Verbesserung der Einstellungschancen
Verbesserung der Einstellungschancen
Unter Umständen können sich durch eine Erweiterung die eigenen Einstellungschancen verbessern. Dies hängt jedoch von mehreren Faktoren (Note im Erweiterungsfach, Bedarf) ab.
Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst
Besondere Konstellationen
In unserem Bereich "FAQ Lehramt" finden Sie Antworten auf folgende spezielle Frage: