Das Staatsexamen in EWS
Zulassungsvoraussetzungen für das EWS-Staatsexamen
- Nachweis des geforderten Studienumfangs von
- 36 ECTS für das Lehramt Gymnasium und Realschule
- 45 ECTS für das Lehramt Grundschule, Mittelschule und Förderschule
(inklusive der 9 ECTS im Bereich Gesellschaftswissenschaften) - Nachweis über das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum
- Es muss keine Mindeststudienzeit abgeleistet sein. Das Examen kann abgeleistet werden, sobald die oberen beiden Bedingungen erfüllt sind.
Bitte beachten Sie, dass für Studierende mit dem Unterrichtsfach Schulpsychologie besondere Bestimmungen gelten.
ECTS-Punkte, die bei der Anmeldung zum EWS-Staatsexamen noch nicht nachgewiesen werden können, müssen bis zwei Werktage vor der EWS-Staatsprüfung nachgereicht werden. Ansonsten erfolgt keine Zulassung zur Staatsprüfung.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter an öffentlichen Schulen. Termine und Fristen entnehmen Sie der Internetseite der Außenstelle.
Prüfung bis Prüfungstermin Frühjahr 2022
(§ 32 LPO I vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180, BayRS 2038-3-4-1-1-K) in der am 30. November 2019 geltenden Fassung)
Anzahl der Prüfungen
Die schriftliche Prüfung ist eine vierstündige Klausur, die wahlweise in
- Allgemeiner Pädagogik,
- Schulpädagogik oder
- Psychologie
abgelegt wird.
Sie können in der Prüfung aus 3 Teilgebieten (siehe Prüfungsinhalte) innerhalb des gewählten Bereichs (Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik oder Psychologie) wählen. Insgesamt müssen Sie 2 Aufgaben aus 2 verschiedenen Teilgebieten bearbeiten.
Prüfungsinhalte
Allgemeine Pädagogik:
- Theorien der Erziehung, Werteerziehung und Medienerziehung
- Theorien der Bildung und Grundlagen von Bildung
- empirische Bildungsforschung und Forschung zu lebenslangem Lernen
Schulpädagogik:
- Theorie des Unterrichts
- Planung und Gestaltung von Lernumgebungen
- Bilden und Erziehen in Schule und Unterricht
Psychologie:
- Pädagogische Psychologie des Lehrens und Lernens
- Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters
- pädagogische-psychologische Diagnostik und Evaluation
Prüfung ab Prüfungstermin Herbst 2022
§ 32 LPO I vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180, BayRS 2038-3-4-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 25. Februar 2021 (GVBl. S. 83) geändert worden ist
Anzahl der Prüfungen
Die schriftliche Prüfung ist eine vierstündige Klausur, in der eine Aufgabengruppe wahlweise aus dem Bereich
- Allgemeine Pädagogik,
- Schulpädagogik oder
- Psychologie
beantwortet werden muss.
In der schriftlichen Prüfung wird es zu jedem Teilgebiet (siehe Prüfungsinhalte) zwei Aufgaben geben. Insgesamt besteht die Aufgabengruppe also aus sechs Aufgaben. Von jedem der drei Teilgebiete muss eine Aufgabe bearbeitet werden. Am Ende der Prüfung müssen also drei Aufgaben zu drei verschiedenen Teilgebieten bearbeitet worden sein.
Prüfungsinhalte:
Allgemeine Pädagogik:
- theoretische Grundlagen von Erziehung
- theoretische Grundlagen von Bildung
- empirische Bildungsforschung und Lebenslanges Lernen
Schulpädagogik:
- theoretische Grundlagen von Unterricht und Grundlagen der Medienpädagogik
- Planung und Gestaltung von Lernumgebungen, auch im Hinblick auf die Anforderungen von inklusivem Unterricht und die Möglichkeiten und Methoden des Lehrens und Lernens in der digitalen Welt
- Bilden und Erziehen in Schule und Unterricht
- Psychologie des Lehrens und Lernens
- Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters
- pädagogisch-psychologische Diagnostik und Evaluation
Vorbereitung auf die Prüfung
- Informationsveranstaltung "Staatsprüfung EWS - Alles was man wissen muss"
- Online-Sammlung vergangener Prüfungsaufgaben im MZL-Portal
- Online-Staatsexamenskurs in Allgemeiner Pädagogik
- Vorbereitungskurse für die Staatsprüfung in Psychologie im Profilpunktbereich EWS unter www.lsf.lmu.de