Münchener Zentrum für Lehrerbildung
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Exmatrikulation nach bestandener 1. Staatsprüfung

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Wann werde ich nach Abschluss meines Studiums exmatrikuliert?

Bitte beachten Sie, dass Sie nach erfolgreich bestandener 1. Staatsprüfung zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert werden. Auch eine fristgerechte Rückmeldung oder die bestehende Immatrikulation in einem Erweiterungsfach verhindern eine Exmatrikulation nicht.

Wie kann ich trotzdem weiter eingeschrieben bleiben?

Falls Sie trotz der bestandenen 1. Staatsprüfung weiterhin immatrikuliert bleiben wollen, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:

1. Fristgerechte Rückmeldung für das Folgesemester
PLUS
2. Beantragung eines Fachwechsels (Erweiterung oder Umschreibung zur Notenverbesserung)
PLUS
3. Kopie des Staatsexamenszeugnisses als PDF oder bei postalischer Versendung als einfache Kopie

Es wird empfohlen, einen formlosen Antrag, in dem Sie Ihr Anliegen erläutern, dem formgebundenen Fachwechselantrag anzuhängen.

Beispiel: Sie studieren einen Lehramtsstudiengang mit einem Erweiterungsfach. Das Staatsexamen im Erweiterungsfach möchten Sie erst zwei Semester nach dem Fächerexamen ablegen. Im Frühjahr legen Sie Ihr Fächerexamen erfolgreich ab. Um im Erweiterungsfach eingeschrieben zu bleiben, müssen Sie innerhalb Fachwechselfrist, die Ende des Semesters startet (in diesem Fall Ende des Sommersemesters) den Fachwechselantrag einreichen, in dem Sie angeben, dass Sie das Erweiterungsfach fortführen möchten.