Referendariat
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Allgemeines zum Referendariat bzw. zur Zweiten Staatsprüfung:
Wie sieht das Referendariat aus? Was ist die Zweite Staatsprüfung?
Neben dem Lehramtsstudium gehört auch der zweijährige Vorbereitungsdienst (Referendariat) zur Lehrerausbildung. Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Lehramtsprüfung ist hierfür die Voraussetzung. Im Laufe des Referendariats wird die Zweite Staatsprüfung und damit die Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erworben.
Die verschiedenen Schularten unterscheiden sich im Aufbau des Referendariats. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst informiert dazu auf seiner Webseite:
Das MZL bietet jedes Jahr die MZL-Woche des Referendariats an. Hier stehen den Studierenden Experten aus der Praxis für ihre Fragen zur Verfügung.
Beginn des Referendariats
Wann kann das Referendariat begonnen werden?
Das Referendariat für Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und für Sonderpädagogik kann nur zum Schuljahresbeginn angetreten werden.
Das Referendariat für Lehramt an Gymnasien sowie Beruflichen Schulen kann sowohl zum Schuljahresbeginn als auch zum -halbjahr angetreten werden.
Anmeldung zum Referendariat
Wann und wo kann ich mich für das Referendariat anmelden?
Die Meldung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erfolgt unter Verwendung eines Online-Verfahrens auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.