Fachwechsel – Studiengangswechsel – Ortswechsel
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Welche Wechselvorgänge gibt es im Lehramtsstudium?
Grundsätzlich muss zwischen einem Fachwechsel im engeren Sinn, einem Studiengangswechsel und einem Ortswechsel unterschieden werden:
Fachwechsel
Bei einem Fachwechsel im engeren Sinn geht es um den Wechsel eines Unterrichts- oder Didaktikfachs.
Studiengangswechsel
Wenn Sie die Schulart wechseln möchten oder von einem nicht-lehramtsbezogenen Studiengang an der LMU auf ein Lehramtsstudium wechseln möchten, spricht man von einem Studiengangswechsel.
Ortswechsel
Wenn Sie Lehramt an einer anderen (außer-)bayerischen Universität studieren und an die LMU wechseln möchten, handelt es sich um einen Ortswechsel.
Termine und Fristen für Fach-/Studiengangswechsel:
Wann kann ich mein Studienfach bzw. meinen Studiengang wechseln?
Je nach Fach und Studiengang kann ein Wechsel zu von der Studentenkanzlei festgelegten Fristen zum Sommer- oder Wintersemester erfolgen. Informationen hierzu finden Sie auf der LMU-Webseite unter:
www.lmu.de > Studium > Administratives > Termine aus dem Geschäftsbereich der Studentenkanzlei.
Anerkennung von Studienleistungen und Praktika bei Fach-, Studiengangs- oder Ortswechseln
Können mir bei einem Wechsel Leistungen und Praktika anerkannt werden?
Sofern sich Studieninhalte Ihres jetzigen oder angestrebten Studiums mit Inhalten Ihres früheren Studiums decken, können Ihnen Studienleistungen anerkannt werden. Für eine mögliche Anerkennung der Studienleistungen kontaktieren Sie bitte die für das jeweilige Fach zuständige Fachstudienberatung, der Sie Ihre Unterlagen (transcript of records etc.) vorlegen müssen. Die Fachstudienberater stellen Ihnen entsprechend der Anrechnungsmöglichkeiten einen Semesteranrechnungsbescheid aus, den Sie sich vom universitären Prüfungsamt bestätigen lassen müssen.
Auch Praktika aus dem vorherigen Studium oder eine vorherige Berufserfahrung können anerkannt werden, sofern sie sich mit den im Studium vorgesehenen Praktika decken. Die Anerkennung erfolgt bei den zuständigen Praktikums- bzw. Prüfungsämtern.
Auch durch eine Fremdsprachenassistenz können Praktika ersetzt werden. Die Regelungen für die verschiedenen Schularten finden Sie in der Praktikumsverordnung und die Durchführung der Anerkennung erfolgt durch die jeweiligen Praktikumsämter.
Höchst- und Mindeststudiendauer bei Fach-, Studiengangs- oder Ortswechseln
Beeinflusst ein Studiengangs- oder Fachwechsel meine Höchst- bzw. Mindeststudiendauer?
Nach einem Fach-, Studiengangs- oder Ortswechsel können Sie in Ihren Fächern bzw. Fachbereichen in unterschiedlichen Fachsemestern immatrikuliert sein.
Beispiel:
Nach dem Wechsel eines Unterrichtsfachs im Lehramt Gymnasien: Deutsch: 1. FS, Geschichte: 3. FS und EWS: 3. FS.
Für die Höchststudiendauer gemäß der LPO I (späteste Anmeldung zum Staatsexamen) zählt dann das Fach mit dem niedrigsten Fachsemester. (Hier im Beispiel das Unterrichtsfach Deutsch.)
Für die Höchststudiendauer gemäß den Prüfungs- und Studienordnungen der einzelnen Fächer zählt das jeweilige Fachsemester. Auf universitärer Ebene müssen also in jedem Fach alle Modul(teil)prüfungen fristgemäß bis zum 12. Semester (Lehramt GS, MS, RS) bzw. 14. Semester (Lehramt GY, SoPäd.) abgelegt werden.
(Im Beispiel sind also alle Modul(teil)prüfungen in den Fächern Geschichte und EWS fristgemäß bis einschließlich des jeweils 14. Fachsemesters abzulegen.)
Genauere Informationen und Erklärungen zur Höchststudiendauer im Lehramtsstudium.
Die Mindeststudiendauer hängt vom höchsten Fachsemester ab (im Beispiel von Geschichte und EWS).